Der erste Schritt ist einfacher als du denkst

Du bist gerade in der Ausbildung oder beginnst gerade eine Arbeitsstelle? Dann hast Du erst einmal andere Sachen im Kopf, als sich mit Versicherungen herumzuschlagen. Sei doch mal ehrlich, dir ist aktuell Dein Smartphone oder Dein erstes Auto viel wichtiger als irgendeine Rentenversicherung, die erst in ferner Zukunft von Bedeutung sein wird. Jeder Euro den Du in etwas investierst, das Du nicht mal sehen oder anfassen kannst, ist irgendwie „verloren“.
Dabei ist es ganz einfach den ersten Schritt zur eigenen Altersvorsorge zu tun. Und es lohnt sich so früh wie möglich zu beginnen. Wie also Kosten senken und dennoch mit der Vorsorge beginnen…?

Die Lösung: Lass doch einfach deinen Chef in deine Rente einzahlen.
Und so funktioniert das:

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer aber auch schon Azubis können Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen,
Dabei handelt es sich um eine Zahlung des Arbeitgebers in Deinen Sparvertrag. Richtig gehört, Du bekommst neben Deinem Lohn zusätzliches Geld.

Die Form des Vertrages bestimmt meist der Arbeitgeber. Bestimmte Vertragsarten werden vom Staat sogar gefördert, jedoch nur bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze. Diese Förderung nennt sich „Arbeitnehmersparzulage“

Die Verdienstgrenze ist so gering, dass die meisten Arbeitnehmer diese Zulage jedoch nicht erhalten werden, dennoch haben Vermögenswirksame Leistungen einen großen Vorteil, denn das Geld zahlst Du in der Regel nicht selbst.

Azubis_gehalt

Bis zu 40,00 Euro vom Chef geschenkt

Die maximale Höhe für Vermögenswirksame Leistungen liegt bei 40 Euro. D.h. Dein Chef kann bis zu 40 Euro in Deinen Sparvertrag pro Monat einzahlen. Vorsicht: Er muss jedoch nicht die vollen 40 Euro zahlen. Wie die Vertragsart, hängt auch die Höhe der Leistungen vom Arbeitgeber ab. Bei Beteiligung Deines Arbeitgebers wird meist in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt.

So gibt es manch Arbeitgeber die 0 Euro für die eigenen Mitarbeiter einplanen. Das sind aber zum Glück nur Wenige. Die Meisten zahlen schon mal einen Teil (z.B. 6,65, 13,29 oder 26,59 Euro) und einige Arbeitgeber wiederum sogar die vollen 40 Euro. Zahl der Arbeitgeber nur einen Teil, dann kannst Du selbst den anderen Teil oben drauf legen, um die vollen 40 Euro zu erzielen.

Wie viel Du also genau bekommst siehst Du in deinen Verträgen oder erfragst es bei der Personalabteilung bzw. direkt bei Deinem Chef.
Wir von „Versichern mit Sinn“ helfen dir dabei auch gerne weiter.

Geld durch Zeit

Warum ist es wichtig früh anzufangen?
40 Euro monatlich klingen erst mal nicht viel, doch legst Du diese bereits in der Ausbildung zurück, sammelt sich mit der Zeit so Einiges an.

*Ein Beispiel:
Bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einer angenommenen Zinsentwicklung von 4% wäre eine Ablaufleistung von 24.700 Euro möglich.
Erhöhen wir die Laufzeit nur um 10 Jahre, also auf 40 Jahre, bekommen wir ein Ergebnis von ca. 42.000 Euro hin.

Eine Erhöhung der Laufzeit um 33,33% bringt in dem Beispiel ein um 59% höheres Ergebnis hervor. Der Zinseszinseffekt wirkt sich also auch hier stark aus.

*Alle hier berechneten Werte sind Beispielwerte und können nicht garantiert werden.

Vertragsart immer prüfen

Heißt es nun, dass Vermögenswirksame Leistungen einfach toll sind, keine Nachteile haben und geschenktes Geld mit sich bringen?

Wie so oft bei Versicherungen kann man das pauschal nicht beantworten. Fakt ist, dass Vermögenswirksame Leistungen meist ein Vorteil für euch sind. In manchen Fällen sind bestimmte Vertragsarten trotzdem nicht das gelbe vom Ei. So kann es passieren, dass Dein Arbeitgeber nur sehr wenig einzahlt und die Vertragsart einen Garantiezins unter der Inflationsrate beinhaltet. Hier muss man genau schauen was Sache ist.

Alternative „Fallen“ sind z.B. Vertragsarten wie Riester-Renten oder Bausparverträge. Diese passen nicht immer zu Jedem und müssen von Person zu Person nach Sinn geprüft werden.

Ob Dein Vertrag zu Dir passt bzw. welcher Dir am besten zusagen kann, schauen wir uns gerne gemeinsam an.

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