Unser Rezept für Ärzte und Medizinstudenten mit Physikum.

Insgesamt jeder Vierte wird in seinem Arbeitsleben zumindest vorüber­gehend berufsunfähig. Besonders Ärzte sind ständig hohen Belastun­gen ausgesetzt. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen sind hier mit 35 % die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Als Pflichtmitglied in der Ärztekammer besitzen die meisten Mediziner zwar einen Basisschutz, doch nur eine ergänzende Berufsunfähigkeits­versicherung bietet im Ernstfall finanzielle und berufliche Unabhängig­keit.
Die Leistungen der Versorgungswerke greifen erst sehr spät und sind nicht anpassbar. Außerdem wirst Du auf Tätigkeiten verwiesen, die nicht Deiner jahrelangen Spezialisierung entsprechen. Und der wohl größte Einschnitt: Du musst Dich zwischen der Auszahlung und Deiner Approbation entscheiden.
Selbst wenn Dir die Ausübung Deiner Arzttätigkeit wegen einer Infektion behördlich untersagt wird, erhält Du keine Leistungen.

Falls Du erkrankt oder verunglückt bist und Deinen Beruf daraufhin nicht mehr ausüben kannst, drohen finanzielle Engpässe – dann hilft Dir, ergänzend zu Deiner Kammerversorgung, eine private Absicherung mit einer optimalen Versorgung. Der Berufsunfähigkeitsschutz greift z.B. bei einer Infektion bereits bei teilweisem Tätigkeitsverbot. Die ärztliche Tätigkeit muss nicht komplett aufgegeben werden (keine Rückgabe der Approbation); auch kann man weiterhin teilweise tätig sein, wenn der Gesundheitszustand dies erlaubt.
Dieser Schutz ist jetzt umso einfacher, dank vereinfachter Antragstellung.

100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Dir im Leistungsfall eine monatliche Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit und einer Dauer von mindestens sechs Monaten. Erst wenn Du wieder fit bist oder mit neuen Kenntnissen und Fähigkeiten in einem vergleichbaren Beruf arbeiten kannst, können die Leistungen eingestellt werden.

Besonderheit: Unkompliziert und optimal abgesichert

Das aktuelle Angebot richtet sich speziell an Ärzte und bietet besondere Features, u. a. eine erweiterte Infektionsklausel, Umorganisationsverzicht unabhängig von der Mitarbeiteranzahl und Absicherung von humanitären Einsätzen. All das wird vereinfacht durch eine unkomplizierte Antragstellung mit einer verkürzten Gesund­heitsprüfung.

Berechtigt sind:

1. Ärzte aller Fachrichtungen, die nach Abschluss des Studiums der Human-­, Tier­- oder Zahnmedizin eine Approbation erhalten haben und eine Tätigkeit ausüben, die in Zusammenhang mit der ärztlichen Ausbildung und den medizinischen Fachkenntnissen steht.

2. Studierende der Human­-, Tier-­ oder Zahnmedizin, die ihr Physikum bereits bestanden haben.

Je jünger Du beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind Deine Beiträge. Außerdem fällt die Antwort auf Gesundheitsfragen in jungen Jahren meist deutlich leichter. Möglich ist das schon während Deines Studiums oder  Ausbildung.

Achtung: Das Angebot ist bis zum April 2022 befristet.

Solltest Du diesen Beitrag nach dem April 2022 sehen, unterstützen wir dich natürlich trotzdem und finden ein ähnliches Angebot für Dich.

Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Ärzten:

Quelle der Daten ist die BU-Leistungsprüfung der HDI aus dem Jahre 2019. Also tatsächliche Zahlen, die einem zu denken geben.

bu_arzt

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